Der Hamburger Stabilisierungs-Fonds dient der Abmilderung wirtschaftlicher Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf mittelständische Unternehmen der Realwirtschaft in der Freien und Hansestadt Hamburg. Er stellt Unternehmen branchenübergreifend Stabilisierungsmaßnahmen in Form von stillen Beteiligungen und Bürgschaften bzw. Garantien zur Stärkung ihrer Kapitalbasis bereit.

Der bereits bekannte Wirtschaftsstabilisierungsfond des Bundes wird in Hamburg durch ein eigenes Instrument für KMU ergänzt, den Hamburg Stabilisierungs-Fonds.

Nur Unternehmen der Realwirtschaft sind förderfähig. Dabei handelt es sich um Wirtschaftsunternehmen, die nicht Unternehmen des Finanzsektors und keine Kreditinstitute oder Brückeninstitute sind. Eine Stabilisierungsmaßnahme ist für Unternehmen mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Hamburg möglich. Der wesentliche Tätigkeitsschwerpunkt muss in der Freien und Hansestadt Hamburg liegen. Davon ist auszugehen, wenn mindestens 40% der Beschäftigten und mindestens 25 Beschäftigten am Standort Hamburg sind.

Unternehmen, die sich hierfür interessieren, können zunächst eine Anfrage über dieses Online-Portal stellen, ob sie für diese Förderung geeignet sind. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Website der Freien und Hansestadt Hamburg.