Ab dem kommenden Jahr werden Unternehmen, die sich in einer Krisensituation befinden, zusätzliche Optionen zur Krisenbewältigung erhalten. Das StaRUG kann von Unternehmen genutzt werden, die nicht zahlungsunfähig, aber drohend zahlungsunfähig sind. Innerhalb eines Restrukturierungsplans können außergerichtlich die Maßnahmen zur Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit umgesetzt und die benötigte Liquidität aus dem HCM-Netzwerk beigebracht werden.
Das neue Gesetz wird die bestehenden Verfahren ergänzen. Vor allem das Gläubiger gezwungen werden können, die sich bisher dem Sanierungsprozess widersetzen konnten, ist der entscheidende Vorteil.
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